# Barrierefreiheit der Kauz-Chatbots

# Unsere Haltung zur Barrierefreiheit

Kauz.ai bekennt sich ausdrücklich zur Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Auch wenn Chatbots im Gesetz nicht explizit genannt werden, sind sie integraler Bestandteil digitaler Angebote und fallen damit unter die allgemeinen Anforderungen des BFSG.

Für uns ist Barrierefreiheit jedoch mehr als eine gesetzliche Pflicht: Wir verstehen sie als gesellschaftliche Verantwortung und als zentrales Qualitätsmerkmal digitaler Produkte. Ziel ist es, digitale Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

# Wie wir die Barrierefreiheit unseres Chatbots gewährleisten

# Orientierung an den WCAG

Bei der Entwicklung unseres Chatbots orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und streben die Konformitätsstufe AA an. Diese umfasst Anforderungen in vier Bereichen:

  • Wahrnehmbarkeit: Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte sowie ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Bedienbarkeit: Zugänglichkeit aller Funktionen über die Tastatur und ausreichend Zeit zur Nutzung der Inhalte
  • Verständlichkeit: Klare und einfache Sprache sowie vorhersehbare, konsistente Navigation
  • Robustheit: Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten und assistiven Technologien

# Externe Prüfung und Umsetzung

Im September 2024 wurde unser Chatbot einer umfassenden Gap-Analyse durch den Anbieter Eye-Able unterzogen. Dabei wurden Zugänglichkeits- und Usability-Tests gemäß den WCAG-Richtlinien (Prozesstesting) durchgeführt. Die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen wurden umgesetzt.

Darüber hinaus wurden weitere unabhängige Prüfungen durch Kunden durchgeführt, die uns dabei unterstützen, die Barrierefreiheit unseres Chatbots aus unterschiedlichen Perspektiven zu verbessern. Wenn Kunden eine eigene Prüfung wünschen, unterstützen wir sie dabei gerne.

Zusätzlich berücksichtigen wir bei der Weiterentwicklung die erweiterten Erfolgskriterien der WCAG 2.2, die im Dezember 2024 veröffentlicht wurden. Dazu zählen unter anderem Anforderungen an die minimale Zielgröße interaktiver Elemente und die Sichtbarkeit des Tastaturfokus, die insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Sehbehinderungen und Nutzerinnen und Nutzern mobiler Geräte zugutekommen.

# Kontinuierliche Sicherstellung

Um die Einhaltung des BFSG langfristig sicherzustellen, verfolgen wir einen kontinuierlichen Ansatz:

  • Verantwortlichkeit: Im Unternehmen wird eine verantwortliche Rolle für das Thema Barrierefreiheit geschaffen.
  • Schulung: Alle Mitarbeitenden, für die das Thema relevant ist, werden regelmäßig geschult und sensibilisiert.
  • Monitoring: Wir beobachten proaktiv neue Anforderungen und Entwicklungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit.
  • Nutzerfeedback: Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern werden aktiv berücksichtigt, um den Chatbot dauerhaft barrierefrei, benutzerfreundlich und inklusiv zu gestalten.

Falls Ihnen bei der Nutzung des Chatbots Verbesserungspotenzial für die Barrierefreiheit auffällt, melden Sie sich gerne bei uns unter service@kauz.ai. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und arbeiten an einer Verbesserung.

# Barrierefreiheit durch KI-Chatbots

KI-gestützte Chatbots tragen von sich aus zur Barrierefreiheit digitaler Angebote bei. Sie können komplexe Inhalte verständlich zusammenfassen, flexibel in Leichte Sprache umformulieren oder in andere Sprachen übersetzen. Zudem ermöglichen sie eine intuitive, dialogbasierte Navigation durch Webseiteninhalte. Dies ist insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen digitalen Kenntnissen eine wertvolle Unterstützung.

# Unsere vollständige Stellungnahme

Unsere ausführliche Stellungnahme zur Umsetzung des BFSG teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Wenden Sie sich dazu einfach an service@kauz.ai.