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Sprechender Avatar
Es gibt die Möglichkeit, einen virtuellen Avatar in den KI-Assistenten zu integrieren. Dies hat viele Vorteile, so etwa die Vermittlung von mehr Empathie und Emotionen, eine engere Kundenbedingung. Je nach Anwendungsfall können sie auch einen zusätzlichen Beitrag zur Barrierefreiheit leisten. Typische Anwendungsfälle für sprechende Avatare sind:
- Onboarding und Training
- Messen, Showrooms und Marketing
- Datenaufnahme und Anamnese
Die Auswahl der Anbieter für die Erstellung dieser Avatare ist umfangreich, Beispiele sind HeyGen, D-ID, Virtually Human oder Avaluma.ai. Je nach Anbieter stehen unterschiedliche Tarife, Stile (z.B. 3D, fotorealistisch), Trainings-Optionen (z. B. aus Foto, aus Video) und Standard-Avatare zur Verfügung, überprüfen Sie für weitere Informationen die Webseiten der Anbieter.
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Beispiel: Aufnahme von Trainings-Videos für HeyGen-Avatar
Im Folgenden beschreiben wir Ihnen beispielhaft den Trainingsprozess eines individuellen Avatars bei HeyGen mithilfe eines Videos, das Sie selbst erstellt haben. Die folgende Information kann sich im Zeitverlauf ändern und ist ohne Gewähr, prüfen Sie stets die Information direkt beim Anbieter.
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Account
Legen Sie zunächst ein Konto bei HeyGen an. Ein eigenes Konto ist erforderlich, denn damit:
- haben Sie die volle Kontrolle über die Avatare und können diese auch verifizieren: Beim Hochladen der Trainingsvideos muss die aufgezeichnete Person immer per Video bestätigen, dass sie existiert und mit dem Upload einverstanden ist.
- können Sie Ihr Abonnement und die damit verbundenen Kosten selbstständig steuern (z. B. pausieren, limitieren).
- können Sie alle weiteren Funktionen von HeyGen nutzen, die zusätzlich Teil der Subscription sind.
Sie können mit einem kostenlosen Account starten und damit bereits einige Funktionen nutzen. Zum Beispiel ist die Erstellung eines statischen Videos mit Ihrem eigenen Avatar in dieser Version bereits möglich. Wir könnten außerdem bereits einen Avatar aus der HeyGen-Library in den Kauz.ai-Chatbot integrieren.
Mittelfristig erwarten Sie zwei weitere Kostenpositionen:
- Für einen eigenen interaktiven Avatar, der im Chatbot oder im HeyGen-Lab eingesetzt werden kann, benötigen Sie ein kostenpflichtiges App-Abonnement. Prüfen Sie die Voraussetzungen direkt beim Anbieter, wenn Sie einen interaktiven Avatar erstellen möchten.
- In der freien Version sind nur 10 API-Credits für die Einbindung eines interaktiven Avatars inbegriffen, welche nur für einen kürzeren Test ausreichen. Für einen Produktivbetrieb können Sie monatlich weitere API-Credits erwerben.
Beide Abonnements lassen sich monatlich pausieren und kündigen.
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Videoaufnahme
Am besten nehmen Sie direkt zwei Videos auf:
- Ein Video für statische Videos (dieses können Sie zur Produktion von statischen Videos nutzen und zur Begrüßung im Chat ausspielen)
- Ein Video für den interaktiven Avatar (dieses verwenden wir live im Chat).
Tipp: Nehmen Sie direkt mehrere Video-Versionen auf. Verwenden Sie bei dem Video für den interaktiven Avatar am besten so wenig Gestik wie möglich oder nehmen Sie unterschiedliche Varianten mit und ohne Gestik auf. Wenn Sie Gestik verwenden, achten Sie darauf, dass die Hände für den Idle- und Listening-Mode an der exakt gleichen Stelle sind. Andernfalls kann es sein, dass die Hände etwas ruckartig in die alte Position zurückfallen, wenn der Avatar aufhört zu sprechen.
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Training
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Statischer Avatar:
Gehen Sie in der HeyGen-Konsole im Menü auf „Avatars“ und erstellen Sie einen neuen Avatar. Dort laden Sie das erste Video hoch.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die abgebildete Person beim Upload ihre Identität per Video bestätigen muss, d.h. sie sollte anwesend sein!
Das Training dauert einige Minuten. Ist das Training abgeschlossen, können Sie unter „Create Video“ ein erstes statisches Video erstellen. Dafür benötigen Sie lediglich ein Skript.
Wenn Sie das Video in Ihrem Chatbot verwenden wollen, hinterlegen Sie es unter Konfiguration > Avatar-Interface , zum Beispiel als Loop-Video oder als Einführungsvideo. Für größere Dateien können Sie es alternativ selbst hosten, etwa bei YouTube oder Vimeo, und dort die URL angeben.
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Interaktiver Avatar:
Hinweis: HeyGen führt dieses Produkt inzwischen unter dem Namen LiveAvatar; ältere Menüpunkte und Anleitungen sprechen noch von Interactive Avatar. Gemeint ist dasselbe.
Gehen Sie in der HeyGen-Konsole im Menü auf „Labs“ > „Interactive Avatars“ > „My Avatars“. Um einen Avatar anlegen zu können, müssen Sie eine höhere App-Subscription erwerben (siehe oben).
Anschließend können Sie hier das zweite Video hochladen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die abgebildete Person beim Upload ihre Identität per Video bestätigen muss, d.h. sie sollte anwesend sein! Das Training des Avatars dauert ca. 24 Stunden. Ist das Training abgeschlossen, können Sie den Avatar mit einer vorgefertigten Datenbank im HeyGen-Lab verwenden oder den Avatar in den Chatbot einbinden lassen (siehe unten).
Beide Trainings können mit einem anderen Video wiederholt werden. Es kann jedoch sein, dass Sie das vorherige Training vorher löschen müssen oder dass es monatliche Beschränkungen für Re-Uploads gibt.
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Kennzeichnung nach dem EU AI Act
Ein Avatar, der aus dem Video einer realen Person trainiert wurde, erzeugt Inhalte, die dieser Person ähneln und authentisch wirken können. Die KI-Verordnung bezeichnet solche Inhalte als Deepfake. Als Betreiber trifft Sie deshalb die Offenlegungspflicht aus Art. 50 Abs. 4 KI-VO: Sie müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Im Chatbot ist diese Pflicht bereits erfüllt. Die Avatar-Oberfläche weist im Kopfbereich durchgehend sichtbar „Generiert mit KI ✨" aus, und der Infotext benennt, dass Antworten mit generativer KI erstellt werden. Sie müssen dafür nichts konfigurieren. Entfernen oder überdecken Sie diese Hinweise nicht.
Der Hinweis im Kopfbereich ist unabhängig von der Einstellung Textnachrichten anzeigen. Auch wenn Sie die Textnachrichten ausblenden und der Avatar die Antworten ausschließlich vorliest, bleibt er sichtbar. Ausgeblendete Textnachrichten bedeuten lediglich, dass die Kennzeichnung an der einzelnen Antwort entfällt, siehe Avatar-Interface .
Außerhalb des Chatbots liegt die Offenlegung bei Ihnen. Verwenden Sie Avatar-Videos an anderer Stelle, etwa auf Ihrer Website, in sozialen Netzwerken oder als öffentlich abrufbares Video bei einem Streaming-Anbieter, reist der Hinweis aus dem Chatbot nicht mit. Kennzeichnen Sie das Video dort selbst, zum Beispiel durch einen Hinweis im Video, im Titel oder in der Beschreibung.
Einwilligung der abgebildeten Person
Unabhängig von der KI-Verordnung benötigen Sie die Einwilligung der Person, die im Trainingsvideo zu sehen ist. Die Identitätsprüfung beim Avatar-Anbieter bestätigt nur, dass die Person existiert und dem Upload zustimmt. Die persönlichkeits- und arbeitsrechtliche Seite, etwa was mit dem Avatar nach einem Ausscheiden geschieht, regeln Sie selbst.
Eine Einordnung der übrigen Transparenzpflichten finden Sie unter EU AI Act: Kennzeichnung .
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Einbindung in den Chatbot
Die Medien Ihres Avatars hinterlegen Sie unter Konfiguration > Avatar-Interface . Dort laden Sie Loop-Video, Fallback-Bild, Firmenlogo und Einführungsvideo wahlweise per Upload hoch oder binden sie über eine URL ein. Beim Upload gilt das Medienkontingent des aiStudios: einzelne Dateien bis 100 MB, insgesamt 300 MB. Für große Videodateien empfiehlt sich weiterhin eigenes Hosting und die Einbindung per URL.
Für die Einbindung des interaktiven Avatars in den Chatbot benötigen wir von Ihnen:
- Die ID des Avatars: Klicken Sie hierfür im HeyGen-Lab beim jeweiligen Avatar auf die drei Punkte > Copy ID.
- Ihren API-Token: Über Account > Subscriptions & APIs > HeyGen API (vertraulich!).
Ihr Kauz.ai-Ansprechpartner schaltet damit den Avatar im aiStudio für Sie frei.
Anschließend hinterlegen Sie API-Key und Avatar-ID unter Konfiguration > Avatar-Interface und richten dort auch Startbildschirm, Antwortanzeige und Ausspielung ein.