# EU AI Act: Kennzeichnung von KI-Assistenten

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689), darunter die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO. Diese Seite ordnet die beiden wesentlichen Pflichten ein, den Hinweis auf die KI-Interaktion und die maschinenlesbare Kennzeichnung, und zeigt, welche Einstellungen Sie dafür nutzen können.

# Was die Transparenzpflicht vorschreibt

Art. 50 Abs. 1 KI-VO verlangt, dass Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden. Eine Ausnahme gilt, wenn dies aufgrund der Umstände und des Nutzungskontexts ohnehin offensichtlich ist. Bei einem Website-Chatbot ist das in der Praxis meist nicht automatisch gegeben, sodass ein klarer Hinweis erforderlich ist.

Nach Art. 50 Abs. 5 muss die Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion vorliegen, klar und von anderen Inhalten unterscheidbar sein und barrierefrei wahrnehmbar sein.

# Wer welche Pflicht trägt

Die Pflicht aus Art. 50 Abs. 1 richtet sich an den Anbieter des KI-Systems. Das ist Kauz.ai, weil die Plattform unter der Marke Kauz.ai bereitgestellt wird. Kauz.ai gestaltet die Systeme entsprechend und kennzeichnet KI-generierte Antworten.

Sie als Unternehmen, das den KI-Assistenten gegenüber Ihren Nutzer*innen einsetzt, sind Betreiber. Zwei Dinge liegen deshalb bei Ihnen:

  • Die Texte, mit denen die Konversation beginnt, sind redaktionelle Inhalte, die Sie pflegen. Formulieren Sie sie so, dass der KI-Einsatz ab der ersten Nachricht erkennbar ist, siehe den folgenden Abschnitt.
  • Die von Kauz.ai gesetzten Transparenzmaßnahmen dürfen nicht entfernt, verändert oder gestört werden. Das regelt auch der Endbenutzer-Lizenzvertrag.

# So unterstützt Sie der Kauz-Chatbot bereits

KI-generierte Antworten werden im Chat standardmäßig als solche gekennzeichnet (siehe Transparenz und Nachvollziehbarkeit ). Diese Kennzeichnung ist plattformseitig gesetzt und lässt sich nicht abschalten.

Wichtig für Ihre eigene Einordnung: Das Label erscheint an den Antworten, die ein Sprachmodell formuliert hat. Antworten, die unverändert aus Ihrem Themenkatalog stammen, sind redaktionelle Inhalte und tragen deshalb kein Label. Beantwortet Ihr Assistent viele Anfragen aus dem Themenkatalog, kann eine Konversation also ohne sichtbaren Hinweis ablaufen.

Der Hinweis zu Beginn der Konversation ist deshalb nicht optional, sondern der entscheidende Teil Ihrer Umsetzung. Sorgen Sie dafür, dass bereits mit der ersten Nachricht klar wird, dass es sich um einen KI-Assistenten handelt. Dafür gibt es drei Stellen:

  • Erste Nachricht des Chatbots, gepflegt als Basisantwort Begrüßung im Themenkatalog. Formulieren Sie sie so, dass für Besucher*innen sofort erkennbar ist, dass sie mit einem KI-System sprechen, zum Beispiel „Hallo, ich bin der KI-Assistent von [Unternehmen]. Wie kann ich helfen?“. Mehr dazu unter Erste Begrüßung und Basisantworten .
  • Chatbot-Begrüßungsfähnchen in der Chatbot-Konfiguration: der Text, mit dem der eingebundene Chatbot Besucher*innen Ihrer Website anspricht, bevor das Chatfenster geöffnet wird. Auch hier lässt sich der KI-Einsatz benennen. Mehr dazu unter UI-Texte .
  • Infotext mit Datenschutzhinweis in der Chatbot-Konfiguration: Ergänzen Sie hier neben dem Link zu Ihren Datenschutzbestimmungen auch einen Hinweis, dass es sich um einen KI-gestützten Chatbot handelt. Mehr dazu unter Datenschutzhinweis .

Achten Sie außerdem darauf, dass Name, Avatarbild und gegebenenfalls Sprechender Avatar Ihres Chatbots nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um eine reale Person.

# Phonebot: die Begrüßung trägt den Hinweis allein

Beim aiPhonebot gilt dieselbe Pflicht, aber unter anderen Bedingungen. Am Telefon gibt es keinen sichtbaren Kanal, das Label an der einzelnen Antwort entfällt. Die gesprochene Begrüßung ist damit die einzige Stelle, an der Anrufende erfahren können, dass sie mit einem KI-System sprechen.

Die Begrüßung pflegen Sie über dieselbe Basisantwort wie beim Chatbot. Formulieren Sie sie so, dass der KI-Einsatz sofort erkennbar ist, zum Beispiel „Hallo, ich bin der KI-Telefonassistent von [Unternehmen]". Die Ausnahme für offensichtliche Fälle greift hier kaum, weil Anrufende bei einer Servicenummer zunächst einen Menschen erwarten.

Zur maschinenlesbaren Kennzeichnung der Sprachausgabe: Die eingesetzten Text-to-Speech-Dienste versehen erzeugte Sprache mit einem Wasserzeichen. Die Telefonie überträgt jedoch stark komprimiert und schmalbandig, sodass solche Signale die Übertragung nach derzeitigem Stand der Technik nicht zuverlässig überstehen. Am Telefon ist deshalb der gesprochene Hinweis die tragende Maßnahme.

# Sprechender Avatar

Beim Sprechenden Avatar weist die Oberfläche im Kopfbereich durchgehend sichtbar „Generiert mit KI ✨" aus, unabhängig davon, ob Textnachrichten eingeblendet sind. Damit ist der Hinweis nach Art. 50 Abs. 1 KI-VO erfüllt, ohne dass Sie etwas konfigurieren müssen.

Zusätzlich gilt: Ein Avatar, der aus dem Video einer realen Person trainiert wurde, erzeugt Inhalte, die dieser Person ähneln. Die KI-Verordnung behandelt solche Inhalte als Deepfake und verlangt von Ihnen als Betreiber eine Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO. Im Chatbot leistet das der sichtbare Hinweis. Verwenden Sie Avatar-Videos außerhalb des Chatbots, etwa auf Ihrer Website oder bei einem Streaming-Anbieter, müssen Sie dort selbst kennzeichnen. Einzelheiten finden Sie auf der Seite zum Sprechenden Avatar.

# Maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO

Neben dem sichtbaren Hinweis verlangt Art. 50 Abs. 2 KI-VO, dass erzeugte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und als künstlich erzeugt erkennbar sind. Auch diese Pflicht trifft den Anbieter, also Kauz.ai.

Kauz.ai setzt die Kennzeichnung auf mehreren Ebenen.

In den Antwortdaten. Jede Antwort führt ein dokumentiertes Kennzeichnungsfeld mit. Der Wert GENERATED weist eine vom Sprachmodell erzeugte Antwort aus. Die Feldbeschreibung finden Sie unter Antworten generieren . Diese Ebene ist die maßgebliche Referenz, auch für Nachweise gegenüber Dritten.

Im Markup des Chatfensters. Zusätzlich trägt der Container jeder Bot-Nachricht maschinenlesbare Attribute: data-answer-type mit demselben Wert wie in den Antwortdaten und data-ai-generated="true", sobald die Antwort vom Sprachmodell erzeugt wurde. Dazu kommen data-message-id und data-conversation-id, über die sich eine angezeigte Nachricht dem zugehörigen Datensatz zuordnen lässt, sowie lang mit der Konversationssprache. Diese Ebene ist nicht eigenständig vorgeschrieben, erleichtert aber automatisierte Prüfungen unmittelbar auf der dargestellten Seite, sprachunabhängig und ohne Auswertung des sichtbaren Textes.

In der Ausgabe für Screenreader. Eine vom Sprachmodell erzeugte Antwort wird Nutzer*innen, die den Chat mit einem Screenreader bedienen, zusätzlich als generiert mit KI angesagt. Der Hinweis erreicht damit auch diejenigen, die den sichtbaren Hinweis im Chatfenster nicht wahrnehmen.

Für den sprechenden Avatar gilt dasselbe, weil er dieselbe Chat-Oberfläche verwendet. Eine Ausnahme gibt es: Haben Sie unter Avatar-Interface die Option Textnachrichten anzeigen abgeschaltet, wird der Nachrichtencontainer nicht dargestellt, und damit entfallen auch seine Attribute. Die Kennzeichnung in den Antwortdaten bleibt davon unberührt. Beim Phonebot entfällt diese Ebene naturgemäß, dort gibt es keine Darstellung im Browser.

In den Exporten durch aiStudio-Redakteur*innen. Möchten Sie Chatverläufe archivieren oder automatisiert auswerten, etwa für eine Prüfung durch Ihre Compliance-Abteilung, nutzen Sie den Event-Export im Conversation-Viewer . Er führt je Nachricht eine Spalte Antworttyp mit denselben Werten sowie das verwendete Modell und die Modellauswahl mit. Der Export eines Testreports trägt die Kennzeichnung ebenso mit: Er führt je Testfrage die Spalte Answer_Type mit denselben Werten und bei generierten Antworten zusätzlich das verwendete Modell. Damit liegt die Kennzeichnung auch außerhalb der laufenden Konversation in auswertbarer Form vor, für echte Konversationen wie für Testläufe.

# Abgrenzung zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO sind eigene Pflichten und unabhängig von der KI-Kompetenz („AI Literacy“) nach Art. 4 KI-VO, bei der es um die Befähigung von Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen geht. Wie Sie Ihr Personal schulen, entscheiden Sie selbst; eine Schulung durch Kauz.ai ist dafür nicht erforderlich.

Wenn Sie darauf zurückgreifen möchten, finden Sie das aktuelle Schulungs- und Wissensangebot von Kauz.ai unter kauz.ai/schulungen-wissen.